Datenschutzbeauftragter nach DS-GVO und BDSG



Ab Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung und es wird erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten geben. Diese ist bindend sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle bedarf. Wir unterstützen Sie in Bezug auf..


  • Rechtliche Grundlagen
  • Umgang mit Betroffenenrechte
  • Mitarbeitersensibilisierung
  • Haftung & Sanktionen
  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Datenschutzkonforme Verarbeitung
  • und geben Handlungsempfehlungen

 


Ist auch unser Unternehmen auf die am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden Neuerungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) optimal vorbereitet?

Um sich diese Frage so einfach wie möglich beantworten zu können, haben wir in dieser Sonderausgabe genau dieses Thema aufgegriffen und einen „Fragebogen zur Umsetzung der EU-DSGVO zum 25. Mai 2018“ zusammengestellt, der auf Basis einer Vorgabe des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht entwickelt und uns zum Zweck der Umsetzung der Datenschutzvorgaben in deutschen Unternehmen von Herrn Thomas Kranig (Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern) zur Verfügung gestellt wurde.

Mit diesem Fragebogen (diesem Artikel angehangen) sollen Sie einen Überblick erhalten, was zu tun ist, um auch ab dem 25. Mai 2018 aus Sicht des Datenschutzes mit Ihrem Unternehmen rechtssicher zu agieren. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen oder eine ausführliche Beratung in Anspruch zur Umsetzung der neuen Vorgaben nehmen wollen, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer + 49 (395) 555 3304 oder per E-Mail an datenschutz@web-byte.de


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